FAQ & Downloads
Mietkosten setzen sich in der Regel aus der Kaltmiete und den Nebenkosten (Vorauszahlung) zusammen.
Grundsätzlich wird ein bestimmter Geldbetrag als Sicherheit an den Vermieter gezahlt. Die Kaution hat im Endeffekt nur einen Zweck: Sicherheit. Die Kaution sollte unbedingt im Mietvertrag vereinbart werden. Maximal darf die Höhe der Mietkaution drei Nettomonatskaltmieten betragen.
Im Wohnraum beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter drei Monate zum Monatsende.
Lt. § 536c BGB müssen generell alle Mängel oder Defekte dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden. Nur dann hat der Vermieter auch die Chance, den Mangel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Stellt der Mieter einen Mangel fest und verschweigt diesen dem Eigentümer / Vermieter, kann dieser den Mieter sogar in Regress nehmen, sollte sich der Schaden dadurch verschlimmern oder es zu Kollateralschäden kommen. Mietern ist davon abzuraten, selbst einen Handwerker zu beauftragen. Im Regelfall muss er die Kosten dann selbst tragen.
Hat der Mieter sich ausgesperrt oder ist der Schlüssel abgebrochen, muss der Mieter auf eigene Kosten einen Schlüsseldienst beauftragen.
Hat der Mieter seine Schlüssel verloren, muss er das Schloss der Wohnungseingangstür auf eigene Kosten ersetzen und dem Vermieter bei Auszug alle Schlüssel übergeben. Einen neuen Haustürschlüssel bekommt er über die Hausverwaltung. Sollte es sich bei den Schlössern um eine zentrale Schließanlage handeln, so hat er die Gesamtkosten für den kompletten Austausch aller Schlösser im Haus zu tragen.
Bitte senden Sie uns eine händisch unterschriebene Kündigung als PDF-Datei per E-Mail zu. Die Daten finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Nach Erhalt dieser bekommen Sie eine Kündigungsbestätigung zugeschickt.
Die Regelungen zur Kautionsauszahlung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Wohnung gem. Vorabnahmeprotokoll übergeben wird. Ggf. muss diese gestrichen werden, Nägel und Schrauben aus Wänden entfernt und Bohrlöcher verschlossen werden. Küchenschränke sowie Kühlschrank/Gefrierfach sind zu leeren, ebenso wie Schränke bei Möblierungen. Bitte übergeben Sie die Wohnung geräumt und gereinigt inkl. aller Schlüssel zurück.
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